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Ja. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen ab 16 Jahren. D. h. ab dem 16. Geburtstag und gegen Vorweisung eines gültigen Ausweises wie Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis oder GA kommst du ins Soca. Schülerausweise und TNW-Abonnemente werden keine akzeptiert. Auch der Besitz eines Vorverkaufstickets oder ein Gästelistenplatz berechtigt Jugendliche unter 16 Jahren nicht zum Besuch einer Veranstaltung. Auf den Vorverkaufstickets ist das Mindestalter, resp. der Verweis auf unsere AGBs deutlich deklariert. Ebenso kaufen wir keine Tickets zurück. Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (=Eltern) Zutritt an eine Veranstaltung. Veranstaltungen mit höherem Mindestalter werden auf der Internetseite des Sommercasino, auf den offiziellen Flyern sowie an der Abendkasse deklariert. Wer
keinen Ausweis mitnimmt, wird nicht eingelassen.Das Sommercasino behält sich zudem vor, einzelne Personen oder Gruppen auf Grund
unpassenden Auftretens oder alkoholisierten Zustands, den Eintritt zu verweigern. Wir bitten um
Verständnis für diese doch harte Einlasspolitik. Sie ist im Interesse
der Mehrheit unserer Besucher.
Ausweis-Missbrauch
Besucher, die sich mit falschem oder fremdem Ausweis Zutritt ins Sommercasino verschaffen wollen, können bis zur
Identifikation der Personalien durch die Polizei festgehalten werden. Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt: Art. 252 im StGB
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Ja, um ins Sommercasino eingelassen zu werden, besteht eine generelle Ausweispflicht. Wir kontrollieren von allen Gästen die Ausweise an der Kasse.Die Ausweise - akzeptiert werden Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis oder GA - müssen zwingend Originalpapiere sein. Wer
keinen Ausweis dabei hat, wird nicht eingelassen.Das Sommercasino behält sich zudem vor, einzelnen Personen oder Gruppen auf Grund
unpassenden Auftretens oder alkoholisierten Zustands den Einlass zu verweigern. Wir bitten um
Verständnis für diese doch harte Einlasspolitik. Sie ist im Interesse
der Mehrheit unserer Besucher.
Ausweis-Missbrauch
Besucher, die sich mit falschem oder fremdem Ausweis Zutritt ins Sommercasino verschaffen wollen, können bis zur
Identifikation der Personalien durch die Polizei festgehalten werden. Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt: Art. 252 im StGB
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Erforderlich ist ein normales Eintrittsticket. Das Sommercasino ist nur bedingt rollstuhlgängig. Insbesondere die sanitären Anlagen sind nicht rollstuhlgängig. Wenden sie sich für den Einlass an eine Veranstaltung an unser Sicherheitspersonal am Eingang. Bei
allgemeinen Fragen zu Hilfestellungen für Menschen mit Behinderung und
für vorherige Zutrittsabsprachen erreichen Sie uns unter: 061 313 60 70 oder unter info@sommercasino.ch
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Demo und Bandinfo einsenden an: Sommercasino, Booking,
Münchensteinerstr. 1, 4052 Basel. Damit steht man aber noch nicht auf
der Bühne. Das Programmteam wählt aus unzähligen Anfragen diejenigen
Bands oder DJs aus, die eine gewisse Anziehungskraft haben. Denn
letztlich dient es niemandem, wenn der Saal leer bleibt.
Für Newcomer und Bands, die noch keinen „grossen Namen“ haben, bieten wir
diverse Plattformen wie „Sprungbrett“, „Strampolin“ und „Räp bim Dänkmol“
in Wettbewerbsform an. Für arriviertere Formationen besteht die
Möglichkeit, als Support eines internationalen Headliners aufzutreten.
Wenn die Band einen gewissen Status hat, und damit auch „ihr“ Publikum
anzieht, kann auch eine einheimische Band als Main Act gesetzt werden.
Selbstverständlich können alle Bands, die das möchten, den Konzertsaal
zu Vorzugskonditionen mieten und sich selbst veranstalten. Dabei
erhalten sie von uns Unterstützung und Beratung.
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Anfang 2004 wurde dem Sommercasino der Verkauf von Alkopops und
Mixgetränken vom Subventionsgeber untersagt (Justizdepartement, damals
unter Regierungsrat Tschudi). Dies unter Androhung von
Subventionskürzungen.
Der Jugendschutz und die Gastro-Gesetzgebung regeln an sich alle
relevanten Punkte, die auch im Soca zum Tragen kommen. Aus politischen Gründen hat die BFA dem Druck des Subventionsgebers
nachgegeben. Zurzeit arbeiten wir an einer „Normalisierung“ des
Angebots, weil wir nicht an den präventiven Effekt eines Verbots
glauben. „Harter“ Alkohol wird heute vom Publikum einfach selbst
mitgebracht und auf der Veranda oder im Park konsumiert, mit den
bekannten negativen Folgen für die öffentliche Ordnung.
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„Teuer“ ist ein relativer Begriff, und im Verhältnis zu anderen Clubs
liegen wir immer noch im unteren bis mittleren Preissegment. Fakt ist, dass die
Kosten für diese Art von Veranstaltungen (Administration, laufender
Technikunterhalt, Werbung, Gagen, Catering, Licht- und Audiotechnik,
Abendpersonal, Security, Reinigung, usw.) immens sind und via Ticketerlös nicht
annähernd gedeckt werden können. Trotz Subvention ist dieser Bereich Jahr für Jahr
im fünfstelligen Bereich defizitär. Dies nicht zuletzt deshalb, weil das
Soca mit seiner relativ kleinen Kapazität (500 Personen) verhältnismässig
wenig Geld einspielen kann, während sich die Künstlergagen und die Produktionskosten dieser Dimension
leider nicht anpassen.
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Die Soca-Öffnungszeiten an den Wochenenden richten sich nach den
Veranstaltungen. Alle Infos dazu gibts auf dieser Website. Unter der
Woche ist kein öffentlicher Betrieb, auch die Bar hat nicht geöffnet.
Gearbeitet wird natürlich trotzdem, und für Infos zum Betrieb sowie für
Termine erreicht man uns per Mail ( info@sommercasino.ch)
oder telefonisch unter 061 313 60 70. Auch für diverse spezifische
Raumnutzungen und Kurse ist das Soca unter der Woche zugänglich.
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Die Leitung von Programm, Restauration, Tresor Club, sowie die
Hausleitung sind erfahrungsgemäss langfristig besetzt. Hin und wieder
gibt es auch hier Abgänge, mittels Inseraten (Zeitung und Website) suchen
wir dann frische Kräfte.
Das Sommercasino bietet zwei bis vier (je nach Jahresbudget)
Praktikumsplätze im Kulturmanagement an. Diese so genannten
Kulturpraktika dauern zwischen einem und zwei Jahren.
Wir haben zudem einen grossen Pool von freien Mitarbeitern in der Veranstaltungs-Promotion (Flyern) und der Veranstaltungs-Produktion (Kasse / Technik). Bewerben dürfen sich hier alle Interessierten im
Alter von 16 bis 26 Jahren.
Im Restaurations-/Barbereich suchen wir immer wieder
Service-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch hier freuen wir uns über Bewerbungen von
Jugendlichen, denen es Spass macht, an einer Bar zu arbeiten.
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Nein. Seit 1986 ist das Sommercasino ein Jugendkulturzentrum mit
Veranstaltungen, Bar und vielfältigen, teils autonomen
Raumnutzungsangeboten. Zum Abhängen unter der Woche sind wir also der
falsche Ort.
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Äusserste Grauzone! Sprayen ist generell illegal, nur ist bei uns
auf Grund der langjährigen „Tradition“ eine Situation entstanden, bei
der niemand mehr ernsthaft intervenieren könnte, ohne sich lächerlich
zu machen. Niemand vom Soca wird Writings offiziell gutheissen, es wird
aber auch niemand vom Haus einem Sprayer mit der Polizei drohen. „Tags“
im Innern des Hauses werden hingegen strikt geahndet! Wer erwischt
wird, muss seinen Ausweis kopieren lassen. Je nach Ausmass der Schäden
droht eine Busse und/oder eine Verzeigung.
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Nein. Das Soca richtet sich nach der aktuellen Gesetzgebung. Im Normalfall gilt: wird jemand im Haus beim Kiffen oder „Bauen“ erwischt, wird sie oder er aufgefordert, das Haus zu verlassen (auch wenn wir uns bewusst sind, dass es bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Leuten nicht immer möglich ist, alle Kiffer ausfindig zu machen).
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Nein. Im Vergleich zu anderen städtischen Clubs in der Innerstadt
herrschen im Soca harmlose Zustände. Gekifft wird selbstverständlich
auch bei uns, eher draussen als drinnen. Pillen- und Ecstasy-Freaks
verkehren kaum bei uns (weil das entsprechende Programm fehlt, das
solche Szenen anzieht), Koks ist nicht zu beobachten (wobei
hinsichtlich aller Drogen realistischerweise von einer Dunkelziffer
ausgegangen werden muss). In Sachen Deals, die sich mitunter tagsüber
im Park abspielen, arbeiten wir sehr eng und auch
erfolgreich mit der Polizei zusammen.
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Das Sommercasino erhält als Abteilung der Basler Freizeitaktion Subventionen vom Justizdepartement, die primär Teile der Löhne finanzieren. Die Bar hilft als einziger profitabler Bereich mit, das Budget auszugleichen.
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Seit 1986 ist das Sommercasino ein Jugendkulturzentrum. Erst seit 1996
ist der Ausschank von Alkohol erlaubt und damit das Programmangebot,
wie wir es heute bieten, möglich.
Bereits 1962 wurde die baufällige Villa zum ersten Jugendhaus der
Schweiz umgebaut, seither wird es im Auftrag der Stadt und in
Vereinbarung mit der Stiftung Jugendhaus von der Basler Freizeitaktion
betrieben, im Sinne „aktualitätsbezogener, sinnvoller Freizeitangebote
für Jugendliche“.
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